SCHNELL | SAUBER | FAIR | KOMPETENT
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Die Rohrreinigung wird nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Es wird stets der effektivste Weg gewählt, um die gewünschte Reinigung zu erreichen.
- Für die Arbeiten notwendigen Zugänge zum Rohrnetz, insbesondere Revisionsschächte, Verschlüsse, Sanitärobjekte, usw. sind dem Auftragnehmer, vom Auftraggeber oder dessen Vertreter zugänglich zu machen.
- Der Auftragnehmer ist vom Auftraggeber schriftlich über sämtliche auftragsrelevanten, ihm bekannten Besonderheiten, Rohrverläufe, zuvor stattfindende Ereignisse und Gefahren zu informieren.
- Für Schäden, die durch nicht fachgerechte Rohrinstallation (DIN1986 / DIN EN 752), Materialermüdung, Arbeitsanweisung des Auftraggebers oder der eigentlichen Verstopfung entstehen, wird keine Haftung übernommen.
- Es wird ausschließlich für Schäden gehaftet, die mutwillig oder fahrlässig entstanden sind.
- Die Vergütung erfolgt nach dem jeweiligen Zeit- und Maschinenaufwand im Einzelfall, gemäß unserer Preisliste (aktuellster Stand).
- Der Rechnungsbetrag ist nach Abnahme der Arbeiten sofort und ohne Abzug an den Auftragnehmer zu zahlen.
- In Einzelfällen ist der Rechnungsbetrag nach Abnahme der Arbeiten und Erhalt einer schriftlichen Rechnung innerhalb von sieben Werktagen, ohne Abzug, an die angegebene Bankverbindung zu überweisen.
- Strom und Wasser müssen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Geschieht dies nicht, wird der benötigte Strom und das benötigte Wasser gemäß Preisliste (aktuellster Stand), dem Auftraggeber berechnet.
- Die Arbeiten gelten als „abgenommen“, wenn die gewünschte Reinigung erreicht wurde, das Schmutz- oder Regenwasser ungehindert dem jeweiligen Stadtnetz zugeführt wird. Die erwünschten Erkenntnisse über Rohrverlauf- oder Zustand erbracht wurden. Sämtliche sonstige Arbeiten zur Zufriedenheit des Auftraggebers ausgeführt wurden und dieser, oder dessen Vertreter dies schriftlich auf dem Auftragsnachweis bestätigt.
- Reklamationen der ausgeführten Arbeiten sind bis spätestens bis sieben Wochentage nach Ausführung der Arbeiten, dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Die Arbeiten werden dann, für den Auftraggeber kostenlos, erneut ausgeführt.
- Eine Reklamation wird nicht anerkannt, die durch unsachgemäße Nutzung der Rohrnetze, sowie durch nicht ausreichende Informationen des Auftraggebers oder Unvorhersehbares entstanden ist. In diesem Fall ist eine erneute Auftragserteilung notwendig.
- Ist es nicht möglich die Verstopfung zu beseitigen, muss trotz dessen der erbrachte Zeit- und Maschinenaufwand vergütet werden, sofern seitens des Auftragnehmers / ausführender Monteur kein anderer Grund vorlag (z.B. Rohrbruch, Fehlinstallation o.ä.).
- Es besteht eine Teilnahmebereitschaft an einem Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz im Falle eines rechtlichen Konfliktes (§ 13 BGB) mit dem Auftraggeber.
- Als Gerichtsstand wurde Pinneberg vereinbart.