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Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Die Rohrreinigung wird nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Es wird stets der effektivste Weg gewählt, um die gewünschte Reinigung zu erreichen.
  • Für die Arbeiten notwendigen Zugänge zum Rohrnetz, insbesondere Revisionsschächte, Verschlüsse, Sanitärobjekte, usw. sind dem Auftragnehmer, vom Auftraggeber oder dessen Vertreter zugänglich zu machen.
  • Der Auftragnehmer ist vom Auftraggeber schriftlich über sämtliche auftragsrelevanten, ihm bekannten Besonderheiten, Rohrverläufe, zuvor stattfindende Ereignisse und Gefahren zu informieren.
  • Für Schäden, die durch nicht fachgerechte Rohrinstallation (DIN1986 / DIN EN 752), Materialermüdung, Arbeitsanweisung des Auftraggebers oder der eigentlichen Verstopfung entstehen, wird keine Haftung übernommen.
  • Es wird ausschließlich für Schäden gehaftet, die mutwillig oder fahrlässig entstanden sind.
  • Die Vergütung erfolgt nach dem jeweiligen Zeit- und Maschinenaufwand im Einzelfall, gemäß unserer Preisliste (aktuellster Stand).
  • Der Rechnungsbetrag ist nach Abnahme der Arbeiten sofort und ohne Abzug an den Auftragnehmer zu zahlen.
  • In Einzelfällen ist der Rechnungsbetrag nach Abnahme der Arbeiten und Erhalt einer schriftlichen Rechnung innerhalb von sieben Werktagen, ohne Abzug, an die angegebene Bankverbindung zu überweisen.
  • Strom und Wasser müssen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Geschieht dies nicht, wird der benötigte Strom und das benötigte Wasser gemäß Preisliste (aktuellster Stand), dem Auftraggeber berechnet.
  • Die Arbeiten gelten als „abgenommen“, wenn die gewünschte Reinigung erreicht wurde, das Schmutz- oder Regenwasser ungehindert dem jeweiligen Stadtnetz zugeführt wird. Die erwünschten Erkenntnisse über Rohrverlauf- oder Zustand erbracht wurden. Sämtliche sonstige Arbeiten zur Zufriedenheit des Auftraggebers ausgeführt wurden und dieser, oder dessen Vertreter dies schriftlich auf dem Auftragsnachweis bestätigt.
  • Reklamationen der ausgeführten Arbeiten sind bis spätestens bis sieben Wochentage nach Ausführung der Arbeiten, dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Die Arbeiten werden dann, für den Auftraggeber kostenlos, erneut ausgeführt.
  • Eine Reklamation wird nicht anerkannt, die durch unsachgemäße Nutzung der Rohrnetze, sowie durch nicht ausreichende Informationen des Auftraggebers oder Unvorhersehbares entstanden ist. In diesem Fall ist eine erneute Auftragserteilung notwendig.
  • Ist es nicht möglich die Verstopfung zu beseitigen, muss trotz dessen der erbrachte Zeit- und Maschinenaufwand vergütet werden, sofern seitens des Auftragnehmers / ausführender Monteur kein anderer Grund vorlag (z.B. Rohrbruch, Fehlinstallation o.ä.).
  • Es besteht eine Teilnahmebereitschaft an einem Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz im Falle eines rechtlichen Konfliktes (§ 13 BGB) mit dem Auftraggeber.
  • Als Gerichtsstand wurde Pinneberg vereinbart.
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